06691-6510
Krankenfahrten
Krankenfahrten können Sitzend oder im Rollstuhl durchgeführt werden. Unser Personal passt sich Ihren Bedürfnissen an.
Unser Service für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer steht natürlich auch für Fahrten zur Verfügung, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Wichtig dabei ist; Das Sie als Patient freie Unternehmenswahl haben, bei Fragen oder bei der Beantragung der Genehmigung, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Gerne nehmen Sie direkt Kontakt mit Nils Riebeling auf.
Botengänge sind nur für Kleinigkeiten gedacht, daher können wir Ihren Wochenendeinkauf darüber nicht abdecken.
Fahrzeug ordern
Der einfachste und schnellste Weg ist eine Telefonische Bestellung unter der 06691/6510. Alternativ können Sie eine Anfrage bezüglich einer Fahrt, können Sie gerne über unser Kontaktformular auf unserer Seite (Kontakt) oder direkt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an uns richten.
Krankenfahrt
Diese Beförderung ist eine planbare Krankenfahrt und muss zuvor bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Mietwagen selbst fahren
Das ist nicht möglich! Wir vermieten unsere Fahrzeuge ausschließlich mit Fahrer, der Sie sicher und schnell an Ihren Bestimmungsort fährt.
Taxi
Das Wort Taxi leitet sich vom eingebauten Taxameter ab. Es ist ein Individualverkehrsmittel zur Personenbeförderung. Es darf sich auf dafür vorgesehenen Flächen zur Fahrgastaufnahme berithalten (bei uns in Schwalmstadt sind diese Flächen am Bahnhof in Treysa vorzufinden). Auch darf das Taxi Fahrgäste auf Zuruf (vom Straßenrand winken um ein vorbeifahrendes, freies Taxi anzuhalten). Der Fahrpreis ermittelt sich aus der Grundgebühr, der zurückgelegten Strecke und der Wartezeit. Diese Preise werden innerhalb des Pflichtfahrgebietes (für uns Stadtgebiet Schwalmstadt) durch die Genehmigungsbehörde (Stadt Schwalmstadt) festgelegt und sind für alle Taxen verbindlich.